Fahrerlaubnisklassen

Fahrschule Schultz-Kissel

Klasse B

Mit einem Führerschein der Klasse B darfst du Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg fahren. Zu deiner Person darfst du acht weitere Personen transportieren. Mit der Fahrerlaubnis Klasse B werden dir automatisch die Fahrerlaubnis der Klassen AM (Roller) und L (Traktor) erteilt.

Klasse BE

Nicht immer genügt nur das Auto, um insbesondere schwere und sperrige Gegenstände über weitere Strecken zu transportieren. Der Führerschein BE ist die richtige Klasse für diejenigen, welche einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg fahren möchten und dabei das zulässige Gesamtgewicht der Kombination (PKW + Anhänger) über 3500 kg liegt. Die höchst zulässige Gesamtmasse der Kombination liegt bei 7000 kg (jeweils 3500 kg).

Klasse L

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Traubenvollernter, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.

Klasse T

a) Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h,

b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Traubenvollernter mit einer bbH von max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

Klasse C1

LEICHTERE LKW

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.

Zusätzliche wichtige Informationen gibt es beim Fahrlehrer.

Klasse C1E

LEICHTERE LASTZÜGE

a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,

b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.

Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.

Zusätzliche wichtige Informationen gibt es beim Fahrlehrer.

Klasse C

SCHWERE LKW

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.

Zusätzliche wichtige Informationen gibt es beim Fahrlehrer.

Klasse CE

SCHWERE LASTZÜGE

Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) mit Anhänger(n) über 750 kg zGM.

Zusätzliche wichtige Informationen gibt es beim Fahrlehrer.